Der Jahresabschluss:
Aufbauend auf der durch die Unternehmen selbst oder durch uns durchgeführten Finanzbuchhaltung erstellen wir den Jahresabschluss für die von uns betreuten Mandanten.
Durch die Jahresabschlusserstellung bei den Mandanten mit eigener Buchhaltung erhalten wir einen Einblick in die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Wir beraten dabei individuell und regen Änderungen zur Gesamtoptimierung an.
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- Erstellung von Abschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und ggf. Anhang und Lagebericht nach handelsrechtlichen (HGB) und nach steuerlichen Vorschriften unterschiedlichster Mandanten - Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende - Erstellung von Eröffnungsbilanzen - Erstellung von Sonderbilanzen bei unterschiedlichsten Anlässen
(Auseinandersetzung, Liquidation etc.) - Erstellung eines Erläuterungsberichtes
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Steuererklärungen / Steueranmeldungen:
Die klassische Deklarationsberatung, also die Erstellung sowie die Prüfung von Steuererklärungen
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- Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer
- Erbschafts-/ Schenkungssteuer
sowie Steueranmeldungen |
zählen selbstverständlich ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.

